Öffentliche Aufträge haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Staat und seine Einrichtungen kaufen unterschiedlichste Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen am Markt ein. Als Einkäufer ist der Staat an das Vergaberecht gebunden. Die Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge sind komplex. Sie enthalten vor allem Vorgaben für die öffentlichen Auftraggeber, aber auch Bestimmungen, die von den Unternehmen zu beachten sind.

Wir begleiten Unternehmen in nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Unsere Leistungen umfassen z. B. die Bewertung von Vergabeunterlagen, die Unterstützung bei der Angebotserstellung, die Formulierung und Erhebung von Verfahrensrügen gegenüber dem Auftraggeber, die Einleitung von Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer (einschließlich der Vertretung vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte) und die Durchführung formloser Beschwerdeverfahren bei den Nachprüfungsstellen (z. B. VOB- Stellen).

Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren betreffend Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, bei der Abwehr von Verfahrensrügen oder Nachprüfungsanträgen und in Nachprüfungsverfahren.

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