Das Immobilienrecht umfasst die Beratung rund um die Immobilie. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, die Übertragung, Nutzung, Belastung und Veräußerung der Immobilie. Das Immobilienrecht hat einige Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie dem öffentlichen Baurecht und dem Nachbarrecht. Hier geht es beispielsweise um die Prüfung vorhandener oder Bestellung neuer Grunddienstbarkeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Bei einem Bauträgervertrag handelt es sich um einen besonderen Vertrag. Dieser besteht aus einem kaufrechtlichen und einem werkrechtlichen Teil. Der Bauträger ist zur Errichtung eines Hauses oder eines anderen Bauwerkes auf einem Grundstück und zugleich zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf den Besteller verpflichtet. Häufig errichten Bauträger Mehrparteienanlagen. Der Bauträgervertrag hat seit dem 01.01.2018 erstmals Berücksichtigung im Gesetz (§ 650 u BGB) gefunden. Die Schwierigkeit bei Bauträgerverträgen ist die Auseinandersetzung zwischen Bauträgern und Erwerbern einerseits und die Berücksichtigung der zwingenden Vorschriften des Wohnungseigentumsrechts andererseits. Gerne unterstützen wir Sie bereits bei der Vertragsgestaltung, um spätere Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden. Auch bei der Abnahme des Sonder- und / oder Gemeinschaftseigentums stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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