Wir unterstützen Architekten und Ingenieure bei der Vertragsgestaltung gegenüber ihren Auftraggebern.

Bei der Durchsetzung von offenen Honorarforderungen stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei Inanspruchnahmen durch Bauherren im Rahmen von auftretenden Mängeln am Bauwerk. In diesem Zusammenhang wahren wir Ihre Interessen insbesondere auch bei der Prüfung eventueller gemeinsamer Verantwortlichkeiten mit anderen am Bau Beteiligten.

Auch Fragen des Urheberrechts und des Standesrechts der Architekten beantworten wir Ihnen gerne.

Ihr Experte:

Sie haben Fragen in Sachen Architektenrecht & Ingenieurrecht?

Wir beraten Sie gerne.